Gesetzliche Betreuung

 
„Der Begriff ‚Betreuung‘ ist etwas irreführend. Gesetzliche Vertretung wäre besser. Denn die gesetzliche Betreuerin vertritt die betreute Person. Sie trifft Entscheidungen so, wie die Person sie selbst getroffen hätte. Sie trifft Entscheidung in ihrem Sinne.“
– Bundesanzeiger
 
 

Jede und jeder kann mit der Geburt, durch einen Unfall, eine Erkrankung oder das Nachlassen der eigenen Kräfte in die Situation kommen, in der sie oder er Hilfe und Unterstützung braucht.

Als gesetzliche Betreuerinnen ist es unser Anspruch, unseren Klientinnen und Klienten eine qualifizierte und kompetente Unterstützung zu sein. Dabei orientieren wir uns an ihren Bedingungen und Bedürfnissen. Der Erhalt und die Förderung ihrer Selbständigkeit sind uns besonders wichtig.

 
 
 
 
 

Innerhalb der vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise bieten wir Unterstützung bei

  • der Gesundheitssorge,
  • der Aufenthaltsbestimmung,
  • der Vermögenssorge,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Vertretung gegenüber Behörden,
  • Entgegennahme der Post
  • und vieles mehr.
 

Wir arbeiten eng zusammen mit

  • den betreuten Personen,            
  • dem Amtsgericht,
  • den behandelnden Ärzten,
  • Rehabilitationsträgern,
  • Sozialen Diensten,
  • Kassen,
  • Behörden,
  • und anderen Einrichtungen.
 
 

Wenn es erforderlich ist, begleiten wir unsere Klientinnen und Klienten zu wichtigen Terminen. Dabei stehen ihr Wille und Wohl an erster Stelle.

Sind Sie auf der Suche nach einer kompetenten und verbindlichen gesetzlichen Betreuerin für sich, ein Familienmitglied oder vielleicht eine Person aus Ihrem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich!